Impressum
Nico Sonntag
Kinderaugen Leuchten Lassen
Pflaumenweg 14
06112 Halle Saale
Kontakt
Telefon: 0178 5629481
E-Mail: kontakt@kinderaugen-leuchten-lassen.de
Hinweis zur Umsatzsteuer: Gemäß § 19 UStG wird als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen.
Versicherungsschutz
Betriebshaftpflichtversicherung: Unser Unternehmen ist für den Verleih von Hüpfburgen und Event-Equipment betriebshaftpflichtversichert. Damit bieten wir unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit und Professionalität. Der Versicherungsschutz umfasst Personen- und Sachschäden, die durch Mängel an unseren Mietobjekten entstehen könnten.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung folgen
Name und Sitz des Versicherers:
Beispiel Versicherung AG
Musterweg 10
90210 Musterstadt
Geltungsraum der Versicherung:
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich behandle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
2. Verantwortliche Stelle Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: [Nico Sonntag] [Pflaumenweg 14, 06112 Halle Saale] [kontakt@kinderaugen-leuchten-lassen.de]
3. Datenerfassung auf dieser Website
Kontaktaufnahme: Wenn Sie mir per E-Mail, WhatsApp oder Telefon eine Anfrage stellen, werden Ihre Angaben (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Inhalt der Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert.
Zweck: Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags (Mietvertrag für eine Hüpfburg oder anderen auf der Website angebotenen Artikeln) zusammenhängt.
Dauer: Diese Daten bleiben bei mir, bis Sie mich zur Löschung auffordern oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Mietanfrage). Gesetzliche Aufbewahrungsfristen – insbesondere steuerrechtliche Vorgaben bei Rechnungen – bleiben unberührt.
4. Weitergabe von Daten Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung (z. B. Lieferdienst, falls beauftragt) oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.
5. Ihre Rechte Sie haben jederzeit das Recht:
Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten.
Die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen.
Sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen geltendes Recht verstößt.
6. Google Sites & Hosting Diese Website wird über Google Sites erstellt und auf den Servern von Google gehostet. Google erhebt technisch notwendige Daten (z. B. IP-Adresse), um die Website korrekt anzuzeigen. Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Mietbedingungen
von Kinderaugen Leuchten Lassen
§ 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hüpfburgen, Event-Equipment (z. B. Popcornmaschinen, Zuckerwattemaschinen, Zelte, Anhänger sowie dem dazugehörigen Zubehör) und damit verbundene Sachleistungen zwischen Kinderaugen Leuchten Lassen (Vermieter) und dem Kunden (Mieter).
§ 2 Vertragsschluss & Zahlung Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung des Angebotes (per E-Mail, WhatsApp oder Telefon) zustande. Ein schriftlicher Mietvertrag wird form halber erst bei Übergabe der Mietsache gefertigt. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Übergabe in bar oder vorab per Überweisung zu entrichten. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 3 Lieferung, Selbstabholung & Gefahrenübergang
Lieferung: Wir liefern das Equipment bis zum vereinbarten Einsatzort, sofern dieser barrierefrei zugänglich ist. Der Mieter stellt einen geeigneten, ebenen und sauberen Untergrund (idealerweise Rasen) sowie einen Stromanschluss bereit.
Selbstabholung: Bei Selbstabholung ist der Mieter für die fachgerechte Ladungssicherung sowie den sicheren Transport verantwortlich. Das Risiko für Transportschäden oder Unfälle während der Fahrt trägt der Mieter. Bei Nutzung eines Miet-Anhängers des Vermieters hat der Mieter sicherzustellen, dass das Zugfahrzeug technisch geeignet ist und eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.
Verantwortung: Der Mieter trägt ab der Übergabe (bzw. Übernahme bei Abholung) bis zur Rückgabe die volle Verantwortung für das Mietobjekt.
§ 4 Sorglos-Wetter-Garantie Bei nachweislich schlechten Wetterbedingungen (Sturmwarnung ab Windstärke 5 oder Dauerregen) kann der Mieter die Buchung bis 18:00 Uhr am Vorabend kostenlos stornieren. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet oder für einen Nachholtermin gutgeschrieben.
§ 5 Aufsichtspflicht & Nutzung Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters bzw. der Nutzer.
Während des gesamten Betriebs muss eine erwachsene Aufsichtsperson ständig anwesend sein.
Die maximale Kapazität und Körpergröße (laut Einweisung) sind zwingend einzuhalten.
In der Hüpfburg gilt ein striktes Verbot von: Schuhen, Schmuck, spitzen Gegenständen, Speisen, Getränken sowie Konfetti und Luftschlangen oder sonstigen Gegenständen die dazu geeignet sind, die Hüpfburg zu beschädigen.
Sicherheitshinweis: Bei aufkommendem starken Wind (Sturm) oder Gewitter oder sonstiger widriger Umstände ist der Betrieb sofort einzustellen und die Burg aus Sicherheitsgründen abzulassen.
§ 6 Sauberkeit, Nässe & Rückgabe Das Mietobjekt ist im sauberen (besenreinen) und trockenen Zustand zurückzugeben.
Nässe: Die Hüpfburg darf nicht nass verpackt werden. Nach Regen muss sie aufgeblasen werden, bis sie vollständig getrocknet ist. Eine nasse Rückgabe ohne vorherige Absprache wird mit einer Trocknungspauschale (50€) berechnet, diese wird von der hinterlegten Kaution abgezogen.
Geräte: Popcorn- und Zuckerwattemaschinen sind grob gereinigt zurückzugeben.
Keine Gewalt: Verwenden Sie niemals Stahlwolle, Scheuerschwämme (die grüne Seite) oder scharfe Reiniger (z.B. Scheuermilch). Dies zerstört die Beschichtung.
Verschmutzung: Bei extremer Verschmutzung (z. B. durch Schlamm, Essensreste oder Konfetti) trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung (mind. 50 €) oder den Wertersatz bei dauerhaften Schäden, diese Kosten werden von der hinterlegten Kaution abgezogen.
§ 7 Haftung & Personenschäden
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
Nutzung in Eigenverantwortung: Da der Vermieter während der Mietzeit nicht vor Ort präsent ist, erfolgt die Nutzung der Mietsache in voller Eigenverantwortung des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die während der Nutzungsdauer im Verantwortungsbereich des Mieters eintreten.
Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts entstehen.
§ 8 Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache (z. B. Risse, Löcher, Brandlöcher, Defekte an Maschinen), die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen, sowie für Verlust oder Diebstahl.
§ 9 Kaution, Rückgabe und Stornierung
Kautionshinterlegung: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist vom Mieter bei Übergabe der Mietsache eine Kaution in Höhe des vereinbarten Brutto-Mietpreises zu hinterlegen. Die Kaution ist in bar zu leisten.
Rückerstattung: Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und erfolgter Inaugenscheinnahme durch den Vermieter vollständig zurückerstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mietsache sauber, trocken, unbeschädigt und inklusive sämtlichen Zubehörs zurückgegeben wird.
Einbehalt der Kaution: Der Vermieter behält sich vor, die Kaution (oder entsprechende Teilbeträge) einzubehalten, wenn:
die Mietsache übermäßig verschmutzt zurückgegeben wird (z. B. Speisereste in Geräten, Sand/Dreck in Hüpfburgen).
die Mietsache (insb. Hüpfburgen) nass oder feucht verpackt wurde, ohne dass eine ausdrückliche Absprache aufgrund der Wetterlage vorlag.
Schäden an der Mietsache oder Verlust von Zubehör (z. B. Erdnägel, Unterlegplanen, Maßlöffel) vorliegen. Der Einbehalt erfolgt zur Deckung der Reinigungs-, Trocknungs- oder Wiederbeschaffungskosten. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Nicht wetterbedingte Stornierung: Da die Kaution in ihrer Höhe dem Mietpreis entspricht, dient sie im Falle einer verbindlichen Buchung gem. § 2 Satz1 der AGB gleichzeitig als Sicherheit für den Vergütungsanspruch. Bei einer nicht wetterbedingten Stornierung eines bereits abgeschlossenen Mietvertrages gem. § 2 Satz 1 dieser AGB wird ein Betrag in Höhe der vereinbarten Kaution (entspricht 100% des Mietpreises) als Stornierungspauschale fällig bzw. einbehalten.